Erfolgreiche Online-Tagung zu den Auswirkungen der neuen EU-Bio-Verordnung auf die Haltung von Bio-Schweinen

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Mit rund 60 Teilnehmern und Teilnehmerinnen war die am 26.11.2020 vom Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD) ausgerichtete Online-Tagung zur neuen EU-Bio-Verordnung digital gut besucht. Die im Jahr 2022 in Kraft tretende neue Verordnung, bestehend aus einer Basisverordnung und zahlreichen nachgelagerten Rechtsakten die bereits verabschiedet wurden oder noch beraten werden, lösen das zuletzt 2008 überarbeitete Bio-Recht ab.

Bei der neuen EU-Bio-Verordnung stelle sich erneut die Frage, was mit Stall bzw. mit Auslauf gemeint sei und wo die Trennlinie verlaufe. Durch die Strukturierung der Buchten erschließen sich den Schweinen die einzelnen Funktionsbereiche Liegen, Fressen und Aktivität. Vor allem kann man so steuern, wo die Schweine koten. Geeignet sei hier auch eine aufgelöste Bauweise, bei der die Schweine in einem Bereich fressen und in einem gegenüberliegenden Bereich liegen und dazwischen findet sich ein offener oder teilüberdachter Auslauf. „In diesen Stallsystemen gehen Stall und Auslauf jedoch ineinander über, so dass sich die einzelnen Bereiche nicht voneinander abgrenzen lassen“, hob Daniel hervor. Bei Neubauten für tragende Sauen ist die aufgelöste Bauweise mittlerweile Standard. Wie bei den Mastschweinen stellt sich die Frage einer klaren Abgrenzung zwischen Stall- und Auslauffläche.

Christoph Heimann hat in diesem Jahr zusammen mit seinem Bruder Elmar für rund 200 Sauen weitestgehend komplett neu gebaut und stellte die Stallungen mithilfe eines Films vor. An eine vorhandene Halle schließen sich Stallungen für tragende Sauen und Deckzentrum sowie vier langgezogene Gebäude für ferkelführende Sauen und zwei für die Ferkelaufzucht an. „Es ist für die Eigenschaften und Wirkung eines Auslaufs ein erheblicher Unterschied, wie hoch das Dach des Auslaufs ist“, erklärte Christoph Heimann. Daher mache es Sinn, die maximal zulässige Überdachung mit der Höhe des Dachs zu verknüpfen. „Auch bei 100 % Überdachung erfahren die Sauen und ihre Ferkel immer noch ausreichend Klimareize“, meinte daher auch Heimann.

Einen Überblick über die veränderten Vorschriften der neuen EU-Bio-Verordnung gab Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Im Mischfutter darf künftig der Anteil an Umstellungsware nur noch 25 anstatt wie bisher 30 Prozent betragen. Der Anteil regionaler Futtermittel muss mindestens 30 Prozent und damit 10 Prozent mehr als zurzeit betragen. Im Auslauf darf der Spaltenanteil künftig bis zu 50 Prozent betragen, der nach der Interpretation der momentan noch geltenden EU-Bio-Verordnung in Deutschland bisher aber ohnehin ohne Spalten ausgeführt sein musste. Kritisch bewertet Röhrig die häufig nicht bestehende Kompatibilität mit dem sogenannten „horizontalen Recht“, also den Rechtsvorschriften, die für alle Schweinehalter gelten. „Die Abwägung zwischen Emissionsschutz und Tierwohl In der neuen TA Luft und im Baurecht darf eine artgerechte Haltung von Schweinen nicht unmöglich machen“, appellierte Röhrig. Auch bei Regelungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest bedarf es Regelungen, die eine Auslauf- und Freilandhaltung nicht ausschließen. Wichtig ist auch, dass das BMEL bei seinem geplanten Labelsystem für Fleisch Bio angemessen berücksichtigt. Nur so lässt sich das Ziel der Bundesregierung von 20 % Bio erreichen, schloss Röhrig seine Ausführungen.

Mit ihrem Vortragstitel „Bio-Schweinehaltung: Möglichkeiten zur Anpassung der EU-Öko-Verordnung an innovative Haltungsmaßnahmen“ machte Elisabeth Bünder vom BMEL deutlich, dass das Wohl des Tieres bei ihr im Vordergrund steht. Änderungen in der schon 2018 verabschiedeten Basisverordnung 2018/848 sind derzeit nicht geplant, so dass Vorgaben zur Unterbringung der Tiere hinsichtlich Bodenbeschaffenheit und Einstreu, zur Gestaltung des Auslaufs und zur Fütterung erst einmal „gesetzt“ sind. Insofern gilt zunächst auch die Vorgabe, dass Freigelände, die offizielle Bezeichnung des Auslaufs, nur teilweise überdacht sein darf. Dagegen hat die EU-Kommission zugesagt, die erst kürzlich verabschiedeten Durchführungsvorschriften (EU-Bio-Verordnung 2020/464) im Jahr 2021 zu diskutieren und mit Hilfe von Experten Lösungen zu finden, um innovative Haltungsverfahren zu ermöglichen. Gegenwärtig seien für einzelne Bereiche aber gute Kompromisse für die deutschen Bio-Schweinehalter gefunden worden. „Schwierigkeiten bereiten die Begriffe „indoor“ und „outdoor“, die ins Deutsche mit Stallinnenfläche und Freigelände übersetzt wurden“, sagte Bünder. Ihrer Ansicht nach gebe es keine Möglichkeit, eine kleinere Mindeststallfäche durch eine größere Außenfläche zu kompensieren. „Andererseits hat die Kommission erklärt, dass sie den Bedingungen innovativer Schweinehaltungssysteme, die keine klare Trennung zwischen Innen- und Außenflächen zulassen, Rechnung tragen möchte“, machte Bünder hier auch Hoffnung.

Einen Einblick in den Umgang der niederländischen Bio-Schweinehalter mit der neuen EU-Bio-Verordnung gab Bennie Rupert von Reudink Biofutter. Für die häufig hohen Spaltenanteile in den Ausläufen in den Niederlanden haben die Betriebe eine Übergangszeit von acht Jahren, bei Neubauten müsse der maximale Spaltenanteil von 50 Prozent sofort umgesetzt werden. Bei einer Vermarktung an das Schlachtunternehmen De Groene Weg, und dorthin werden die meisten niederländischen Bio-Schweine verarbeitet, ist den tragenden Sauen übrigens im Sommerhalbjahr Weidegang anzubieten.

Die neue EU-Bio-Verordnung ist für Bio-Schweinehalter in einigen Bereichen eine Herausforderung. Der intensive Diskussionsprozess Anfang des Jahres zeigte aber auch, dass auf Beschlüsse der EU Einfluss genommen werden kann, wenn gute Argumente vorliegen. Hier haben die Bio-Schweinehalter im kommenden Jahr die Gelegenheit, diesen Prozess fortzusetzen und gute Lösungen für Tierwohl und Landwirte zu finden.

 

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