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Schweine „schieben“: Lasten fair verteilen
von ABD e.V. (Kommentare: 0)
Stockender Absatz veranlasst zuweilen Bio-Fleisch einkaufende Unternehmen, geplante Liefertermine von Bio-Mastschweinen zu verschieben. Die entstehenden Lasten sind dabei fair zu verteilen. Insbesondere die höheren Schlachtgewichte dürfen nicht zu Lasten des Bio-Schweinehalters gehen, wenn dadurch einzelne Schweine die maximal zulässige Gewichtsgrenze reißen und hohe Abzüge die Folge sein können. Daher sollte die Gewichtsgrenze pro Woche um 4 kg Schlachtgewicht nach oben gesetzt werden, um den Landwirt nicht unzulässig zu benachteiligen meint das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland. Landwirte sollten in solchen Fällen auf entsprechende Regelungen hinwirken. Im Übrigen gilt: Auch wenn Schweine nicht ohne Grund vom Abnehmer „geschoben“ werden, führen sie nicht zu einer Verringerung der Mengen. Die gelieferte Fleischmenge ist eine Woche später größer, weil die Tiere nun mal wachsen.